Leis­tungen

Ganz­heit­liche Bera­tung für Ihre recht­li­chen Belange

HSP RECHT Bremen & Düssel­dorf bietet ein breites Feld an Bera­tungs­leis­tungen für Ihre unter­neh­me­ri­schen und privaten Belange. So betreuen wir Sie ganz­heit­lich, zuver­lässig und voraus­schauend, um Ihnen zu helfen, den Anfor­de­rungen moderner Unter­neh­mens­ent­wick­lungen und Lebens­ab­schnitte sicher zu begegnen.

Wir hoffen, Sie mit unserem Leis­tungs­an­gebot über­zeugen zu können, und freuen uns auf Ihre Kontakt­auf­nahme.

Rechts­be­ra­tung

Wir bieten quali­fi­zierte und enga­gierte außer­ge­richt­liche Rechts­be­ra­tung und gege­be­nen­falls gericht­liche Inter­es­sen­ver­tre­tung vor allen deut­schen Gerichten (ausge­nommen der Bundes­ge­richtshof in Zivil­sa­chen).

Dabei stimmen wir uns eng mit unseren Mandanten ab, denn nicht immer ist die strei­tige Ausein­an­der­set­zung (wirt­schaft­lich) die sinn­vollste.

Zu unseren Mandanten gehören Privat­per­sonen, Selb­stän­dige und Frei­be­rufler, kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tionen (Vereine etc.).

Vorrangig beraten wir in folgenden Rechts­be­rei­chen:

Erbrecht und Testa­ments­voll­stre­ckung

Steu­er­recht und Steu­er­straf­ver­tei­di­gung

Wirt­schafts­recht und Wirt­schafts­straf­ver­tei­di­gung

Allge­meines Zivil­recht

Pfer­de­recht und Reit­sport­recht

Medi­zin­recht

Notar Florian Würz­burg

Notar Florian Würz­burg steht Ihnen und Ihren Vertrags­part­nern als verschwie­gener und unpar­tei­ischer Berater in kompli­zierten und folgen­rei­chen Rechts­an­ge­le­gen­heiten zur Verfü­gung.

Nota­rinnen und Notare leisten Hilfe­stel­lung bei der Gestal­tung von Rechts­be­zie­hungen und fungieren als Mittler zwischen den Inter­essen der Parteien.

Sie sind zuständig für Beur­kun­dungen jeder Art sowie für die Beglau­bi­gung von Unter­schriften, Hand­zei­chen und Abschriften. Für eine Viel­zahl von Rechts­ge­schäften ist die Beur­kun­dung durch einen Notar sogar gesetz­lich vorge­schrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetz­geber die Mithilfe des Notars wegen der weit­rei­chenden persön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Folgen für die Betei­ligten für geboten hält.

Notare errichten voll­streck­bare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für voll­streckbar erklärten gericht­li­chen Endur­teilen die Zwangs­voll­stre­ckung statt. Auch sind Schieds­sprüche nur voll­streckbar, wenn sie von einem staat­li­chen Gericht oder einem Notar für voll­streckbar erklärt wurden.

Erfor­der­lich oder zumin­dest drin­gend anzu­raten ist die Mitwir­kung des Notars insbe­son­dere in folgenden Berei­chen:

Immo­bi­lien: Kauf, Schen­kung, Nieß­brauch, Bestel­lung von Hypo­theken und Grund­schulden etc.

Ehe, Part­ner­schaft und Familie: Ehever­trag, Schei­dungs- und Part­ner­ver­trag, Adop­tion

Erbe und Schen­kung: Testa­ment und Erbver­trag, Erbscheins­an­trag, Nach­lass­ver­tei­lung, vorweg­ge­nom­mene Erbfolge, Schen­kungs­ver­trag etc.

Unter­nehmen: Grün­dung oder Umge­stal­tung einer Gesell­schaft, Anteils­über­tra­gungen, Handels­re­gis­ter­an­mel­dung etc.

Vorsorge: Vorsor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung, Pati­en­ten­ver­fü­gung

Streit­ver­mei­dung, Schlich­tung, Media­tion: Schei­dungs­ver­ein­ba­rung, Nach­lass­aus­ein­an­der­set­zung, voll­streck­bare Urkunden, Schlich­tungs- und Schieds­tä­tig­keit etc.

Darüber hinaus nehmen sie Verlo­sungen und Auslo­sungen vor und erstellen Vermö­gens­ver­zeich­nisse. Sie können aber auch frei­wil­lige Verstei­ge­rungen durch­führen und Vermitt­lung von Nach­lass- und Gesamt­gut­aus­ein­an­der­set­zungen vornehmen. Daneben können Notare in Ange­le­gen­heiten der frei­wil­ligen Gerichts­bar­keit beraten und vertreten, als Schieds­richter tätig sein, Eide abnehmen, Beschei­ni­gungen ausstellen und Wert­pa­piere sowie Kost­bar­keiten verwahren.

Seiner öffent­li­chen Aufgabe und Funk­tion für das Gemein­wesen entspre­chend darf der Notar seine Amts­tä­tig­keit nicht ohne ausrei­chenden Grund verwei­gern; er hat also jedem Recht­su­chenden mit seiner Urkunds­tä­tig­keit zur Verfü­gung zu stehen.

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